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Contact Us

AGB

QP – Business & IT Solutions
Herzbergstr. 155
10367 Berlin
Deutschland

Stand: 01.01.26

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffsbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge und Leistungen von
QP – Business & IT Solutions (nachfolgend „QP“, „wir“ oder „uns“), insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Business Analytics & Requirement Engineering
  • Business Intelligence & Reporting
  • Data Analytics & Data Science
  • AI Strategy, AI Automation & RPA
  • Prozessdigitalisierung
  • Projektmanagement (klassisch & agil)
  • Beratung für Internationalisierung & Markteintritt

Wir arbeiten ausschließlich mit Unternehmern i. S. d. § 14 BGB (B2B).
Ein Vertrag mit Verbrauchern (B2C) wird nicht geschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Es gelten ausschließlich diese AGB; abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn,
wir stimmen ihnen schriftlich zu. Individuelle Vertragsabsprachen haben Vorrang.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Dienst- vs. Werkvertrag

(1) Art der Leistung

Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich als Werkvertrag gekennzeichnet, handelt es sich stets um Dienstleistungen,
bei denen kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet wird.

Das gilt insbesondere für:

  • KI-Modelle, Automationen, Pipelines
  • Dashboards, Reports, Datenmodelle
  • Strategieberatung, Analysen, Konzepte
  • Projektmanagement-Leistungen
  • Beratung zur internationalen Expansion

(2) Kein Erfolgsversprechen

Wir schulden weder bestimmte Ergebnisse noch wirtschaftliche Wirkungen, wie:

  • Umsatzsteigerung
  • Kostenreduktion
  • Prozessperformance
  • Modellgenauigkeit
  • technische Fehlerfreiheit

Es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

(3) Anpassungen / Leistungsänderungen (Change Requests)

Wünscht der Kunde nachträgliche Änderungen, gilt:

  • Änderungen müssen schriftlich bestätigt werden.
  • Sie können zusätzliche Kosten, Mehraufwand und Projektverzögerungen verursachen.
  • Ohne schriftliche Zustimmung haben Änderungswünsche keine Wirkung auf den Vertrag.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge, Systeme,
Ansprechpartner, Freigaben und Daten rechtzeitig bereitzustellen.

Unterbleibt die Mitwirkung oder erfolgt sie verspätet:

  • verlängern sich Fristen,
  • erhöht sich der Aufwand,
  • bleibt die Vergütungspflicht vollständig bestehen.

Wir haften nicht für Verzögerungen oder Fehler, die aus unvollständigen oder fehlerhaften Kundendaten oder
ausbleibender Mitwirkung entstehen.

§ 4 Besondere Haftungsregelungen für KI-, Automations- und Datenprojekte

(1) KI-Modelle und Automationen

Der Kunde erkennt an, dass:

  • KI-Systeme statistisch arbeiten,
  • Ergebnisse nicht garantiert richtig sind,
  • automatisierte Entscheidungen Fehler enthalten können,
  • Modelle durch Datenqualität beeinflusst werden.

Der Kunde bleibt verantwortlich für:

  • Überprüfung automatisierter Ergebnisse
  • manuelle Freigaben
  • rechtliche & regulatorische Pflichten
  • Compliance- und Datenschutzanforderungen

Eine Haftung für KI-Entscheidungen wird ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Datenqualität & Datenverfügbarkeit

Wir haften nicht für Schäden, die entstehen durch:

  • fehlerhafte, unvollständige oder manipulierte Daten
  • Systemausfälle beim Kunden
  • API- oder Zugriffsbeschränkungen
  • verspätete Datenbereitstellung

§ 5 Vertragsschluss, Textform

Unsere Darstellungen (Website, Präsentationen, Mails) sind unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst zustande durch:

  • schriftliche Angebotsannahme, oder
  • digitale Signatur, oder
  • schriftliche Bestätigung per E-Mail.

§ 6 Preise, Zahlung, Fälligkeit

Sofern nicht anders vereinbart:

  • Rechnungen sind sofort bei Erhalt fällig.
  • Leistungen beginnen erst nach Zahlungseingang.
  • Ratenzahlungen müssen schriftlich vereinbart werden.
  • Bei Zahlungsverzug dürfen wir Arbeiten pausieren oder Zugänge sperren.

§ 7 Laufzeit, Kündigung

Projektverträge haben die im Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit.
Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen.

Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt zulässig.

Für B2B-Kunden besteht kein Widerrufsrecht.

§ 8 Subunternehmer

QP darf qualifizierte Subunternehmer einsetzen.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt bei uns.

§ 9 Nutzungsrechte, Rechte an Arbeitsergebnissen

(1) Nutzungsrechte

Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen –
ausschließlich für interne Zwecke.

(2) Rechte nach vollständiger Zahlung

Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Bezahlung aller Rechnungen.

(3) Verbot der Weitergabe

Die Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.

§ 10 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich zur unbefristeten Vertraulichkeit über:

  • Geschäftsprozesse
  • Daten
  • Strategien
  • Marktanalysen
  • technische Implementierungen
  • interne Dokumente

Dies gilt auch nach Vertragsende.

§ 11 Haftung

Wir haften:

  • unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
  • der Höhe nach begrenzt auf die vertragliche Vergütung.

Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§ 12 Datenschutz

Es gilt unsere aktuelle Datenschutzerklärung gemäß DSGVO.

§ 13 Internationalisierung & Markteintritt – Haftungsbesonderheiten

Bei internationalen Beratungen übernehmen wir keine rechtliche oder steuerliche Verantwortung für:

  • Behördenanforderungen
  • regulatorische Vorgaben
  • Arbeitsrecht
  • steuerliche Strukturen
  • Compliance-Prozesse

Der Kunde bleibt für die rechtliche Prüfung verantwortlich.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz von QP – Business & IT Solutions.

§ 15 Schlussklausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen wirksam.
Eine unwirksame Regelung wird durch eine ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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